Thread

Österreichische Galerie Belvedere

Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 62 Abs 3 BVergG keine Bekanntgabe der Namen der Partner. selected: Zusatzauftrag zum Abruf vom 23.03.2026 (Abruf aus der Rahmenvereinbarung Kunsttransporte Belvedere (Los 1))

Selected supplierAustria
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 62 Abs 3 BVergG keine Bekanntgabe der Namen der Partner.

Zusatzauftrag zum Abruf vom 23.03.2026 (Abruf aus der Rahmenvereinbarung Kunsttransporte Belvedere (Los 1))

Published by Licitu from public procurement records.

Appearance