Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 62 Abs 3 BVergG keine Bekanntgabe der Namen der Partner. selected: Zusatzauftrag zum Abruf vom 23.03.2026 (Abruf aus der Rahmenvereinbarung Kunsttransporte Belvedere (Los 1))
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Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 62 Abs 3 BVergG keine Bekanntgabe der Namen der Partner.
Zusatzauftrag zum Abruf vom 23.03.2026 (Abruf aus der Rahmenvereinbarung Kunsttransporte Belvedere (Los 1))